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Bericht zum Planungs- und Entwicklungsstand eines städteregionalen
Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr; Antrag der CDU-
Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[17.03.2021](si010.asp?YY=2021&MM=03&DD=17 "Sitzungskalender 03/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11177

Sachlage:

Die Verwaltung hat zuletzt am 27.05.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität über den Sachstand zur Entwicklung eines städteregionalen Radverkehrsnetzes berichtet (siehe SV 2021/0269). Anlass dafür war der als Anlage 1 beigefügte, im Betreff genannte Fraktionsantrag.

 

Beschreibung des Gesamtzusammenhangs

Sowohl in der StädteRegion als auch im Rheinischen Revier (Planungsraum Kreis Euskirchen bis Mönchengladbach/Düsseldorf) wurde im Jahr 2019 mit einer strategischen regionalen Radverkehrsnetzplanung für den Alltagsverkehr begonnen (siehe SV 2019/0405). Seitdem gab es eine positive, dynamische Entwicklung rund um die Rahmenbedingungen des Radverkehrs, die zu Beginn so nicht absehbar war und die für die Netzentwicklung und den späteren Ausbau bedeutsam ist. Zur Schaffung eines Gesamtüberblicks werden diese Entwicklungen nachfolgend im Zusammenhang dargestellt.

 

Entwicklung von Netzen für den Radverkehr im Alltagsverkehr

Die Netzentwicklung wird zum einen auf städteregionaler Ebene und zum anderen auf überregionaler Ebene bearbeitet. Hinzu kommen teilweise lokale Konzeptionen einzelner Kommunen (z.B. Stolberg, Eschweiler, Aachen). Die Bearbeitung für die städteregionale und überregionale Ebene ist in folgender Tabelle zusammengefasst:

 

 

Städteregionales

Radverkehrsnetz

Gesamtregionales Radverkehrsnetz Rheinisches Revier

Verbindungs

funktion

regional bedeutsame Verbindungen innerhalb der StädteRegion und zu den angrenzenden Nachbarkommunen:

  • Kategorie I:

Verbindungen zwischen den Gemeindezentren

  • Kategorie II:

Verbindungen zwischen den Ortsteilzentren

Überregional bedeutsame Verbindungen im Einzugsbereich des Rheinischen Reviers

Verkehrszweck

Alltagsverkehr, ggf. Nutzung von Synergieeffekten mit Freizeitrouten

Abstimmung

mit allen Baulastträgern und Kommunen

Ziel

Grundlage für die zukünftige Ausbauplanung aller Baulastträger auf regionaler und überregionaler Ebene

Bearbeitung

Theis Consult GmbH im Auftrag der StädteRegion Aachen

Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen im Auftrag des Zweckverbands Landfolge Garzweiler

 

Beide Konzepte sollen sich gegenseitig ergänzen. In beiden Konzepten wurden die regional bzw. überregional bedeutsamen Ziele ermittelt. Diese wurden dann zunächst durch ein Wunschliniennetz (Luftlinien als "ideale" Verbindung) miteinander verbunden. Für diese Wunschlinien werden schließlich die besten Routenführungen gesucht, die zusammen das Radverkehrsnetz bilden. Parallel dazu werden Standards für die zukünftige Gestaltung der Routen erarbeitet.

 

Mit dem Netzkonzept für das Rheinische Revier wurde später begonnen als mit dem städteregionalen Radverkehrsnetz. Die Bearbeitung des letzteren wurde daher zeitlich gestreckt, um eine Integration beider Konzeptionen zu gewährleisten.

 

1.Nationaler Radverkehrsplan 3.0 (NRVP 3.0)

 

Das Bundeskabinett hat am 21.04.2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 beschlossen. Dieser skizziert die bundesweite Strategie für den Radverkehr bis zum Jahr 2030. Ziel ist, Deutschland zum Fahrradland zu machen, den Radverkehrsanteil weiter zu erhöhen und die Zahl der Unfalltoten um 40 % zu senken. In Bezug auf die Entwicklung von Radverkehrsnetzen für den Alltagsverkehr werden folgende Ziele formuliert:

 

  • Alle Länder und Kreise planen lückenlose, hierarchische Radverkehrsnetze aus sicher, intuitiv und komfortabel nutzbaren Wegen und setzen diese koordiniert um. Die Netze sind untereinander sowie mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Hier ist die StädteRegion mit den beiden zuvor genannten Konzepten bereits erfolgreich unterwegs.
  • Eine Verdopplung der jährlichen investiven wie nicht-investiven Mittel gegenüber dem Jahr 2020 wird geprüft. Als Orientierung für die Akteure vor Ort dient perspektivisch ein durchschnittlicher Aufwand von rund 30 Euro je Person und Jahr. Die vom Bund aufgelegten Förderprogramme sollen entsprechend überarbeitet werden.
  • Beim Neu- und Ausbau von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen werden grundsätzlich begleitende Radverkehrsinfrastrukturen umgesetzt. Im bestehenden Straßennetz wird der Ausbau von separater Radverkehrsinfrastruktur überall dort stark vorangebracht, wo dies aufgrund der Einsatzgrenzen notwendig ist.

 

Der NRVP 3.0 wird die Rahmenbedingungen für die begonnene Netzkonzeption im Bereich der StädteRegion und deren spätere Umsetzung verbessern.

 

2.Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG)

 

Ausgehend von der erfolgreichen Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" hat das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.03.2021 einen Referentenentwurf für das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz verabschiedet. Zurzeit erfolgt die Verbändeanhörung. Im Anschluss daran wird das Gesetz in den Landtag eingebracht.

 

Der Referentenentwurf sieht u.a. Folgendes vor:

 

  • Festlegung eines Radvorrangnetzes auf Landesebene für besonders wichtige, überörtliche Verbindungen durch das Verkehrsministerium des Landes.
  • Bedarfsplan für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Radschnellverbindungen des Landes. Darin werden die im Radvorrangnetz identifizierten Aus- und Neubaumaßnahmen bezüglich Radschnellverbindungen aufgenommen.
  • Bereits bestehende oder in Erarbeitung befindliche regionale Radverkehrsnetze sollen in das zukünftige landesweite, übergeordnete Radvorrangnetz integriert werden.
  • Die Finanzierung beziehungsweise die Förderung einzelner Vorhaben im Bereich des Radverkehrs durch das für den Verkehr zuständige Ministerium

orientiert sich vorrangig an der Einbindung in das landesweite Radvorrangnetz.

 

 

  • Lokale und überörtliche Radverkehrsnetze

a) Die Gemeindeverbände (i.d.R. Kreise) sollen ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes Radverkehrsnetz schaffen (überörtliches Radverkehrsnetz). Dieses soll sich in das Radvorrangnetz des Landes einfügen.

b) Die Gemeinden sollen in Abstimmung mit den weiteren Trägern der Straßenbaulast ein Radverkehrsnetz im Gemeindegebiet schaffen (lokales Radverkehrsnetz). Dieses soll sich in das überörtliche Radverkehrsnetz einfügen.

 

Mit diesen Regelungen erhält die begonnene Netzplanung für die StädteRegion (siehe 1.) eine noch grundlegendere Bedeutung und verbessert die Rahmenbedingungen, über die Einbindung in das landesweite Radvorrangnetz den Ausbau regionaler und überregionaler Routen zu forcieren. Die Netzplanung schafft bereits wichtige Voraussetzungen für die in Aussicht gestellte Festlegung eines landesweiten Radvorrangnetzes.

 

Sachstand zu den Netzkonzepten

Sowohl für das städteregionale Radverkehrsnetz als auch für das gesamtregionale Radverkehrsnetz im Rheinischen Revier wurde das Wunschliniennetz erarbeitet. Die Integration beider Netze gemäß dem aktuellen Stand ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Für das städteregionale Netz wurden mit den Kommunen für die einzelnen Wunschlinien der Kategorie I (Verbindungen zwischen den Gemeindezentren) verschiedene Routenführungen erarbeitet, die nach verschiedenen Kriterien vergleichend miteinander bewertet werden. Die jeweils bestbewerteten Routen sollen in das abgestimmte Netz aufgenommen werden. In Anlage 3 sind die Routenführungen einschließlich aller Varianten dargestellt. Etwa Ende September wird den Städteregionstagsfraktionen je eine Ausfertigung der Steckbriefe zur Verfügung gestellt, die die Routenvarianten für jede Wunschlinie im Einzelnen darstellen und bewerten. Diese Bewertungen werden die Grundlage für die endgültige Netzabstimmung mit den Kommunen und Baulastträgern.

 

Für die Routen der Kategorie II (Verbindungen zwischen den Ortsteilzentren) wurden ebenfalls Routenvorschläge bei den Kommunen abgefragt. Derzeit erfolgen hierzu die Auswertung und der Abgleich mit eigenen Routenbetrachtungen der Verwaltung und des Büros Theis Consult. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob sich in Teilabschnitten ggf. die Zusammenlegung mit den Routen der Kategorie I anbietet.

 

Die Stadt Aachen hat im Frühjahr 2021 für ihr Stadtgebiet ein eigenes Netzkonzept beauftragt, das die städtischen Hauptradrouten ermitteln soll und auch die lokal bedeutsamen Ziele einbezieht. Sie hat daher für die Netzkonzeption des städteregionalen Netzes für die Kategorie II keine neuen Routenvorschläge eingereicht, sondern die bisher bekannten Netzüberlegungen u.a. eines Radvorrangroutennetzes. Im städteregionalen Radverkehrsnetz werden aus diesem Grund zunächst nur die aus den Nachbarkommunen Herzogenrath, Würselen, Eschweiler, Stolberg und Roetgen kommenden und nach Aachen verlaufenden Routen erarbeitet. Diese werden der Stadt Aachen zur Berücksichtigung im eigenen Konzept übergeben. Zu gegebener Zeit ist mit der Stadt Aachen abzustimmen, welche weiteren Routen aus dem städtischen Konzept als regional bedeutsam in das städteregionale Netz übertragen werden.

 

Für das Netzkonzept des Rheinischen Radreviers liegt zusätzlich zum Wunschlinien-netz (siehe oben bzw. Anlage 2) eine erste Prognose der Radfahrendenzahlen vor, die mit dem Prognosehorizont 2040 auf den Verbindungen zu erwarten sind. In Anlage 4 ist der jetzige Stand dargestellt.

 

Bis Ende September reichen die beteiligten Kreise des Rheinischen Reviers zu den Wunschlinien Routenvorschläge beim Zweckverband Landfolge Garzweiler ein. Die Verwaltung bindet die Kommunen der StädteRegion hierin wiederum ein. Insbesondere werden die bereits für die Kategorie I des städteregionalen Netzes entwickelten Routenvorschläge einfließen (siehe Anlage 3).

 

Zeitplan und Ausblick

 

  • 1. Quartal 2022: Abschluss der Netzentwicklung für das städteregionale Rad-verkehrsnetz und das gesamtregionale Radverkehrsnetz Rheinisches Revier einschließlich erster Maßnahmenabstimmungen für das gesamtregionale Netz
  • 1. Halbjahr 2022: Erarbeitung von Prioritäten für Entwicklung/Ausbau des städteregionalen Netzes unter Berücksichtigung der Prognosezahlen
  • 2. Halbjahr 2022: Abstimmung einer gemeinsamen Ausbaustrategie mit allen Baulastträgern

 

Regionale Kooperation

Ein Ausbau des Netzes in seiner Gesamtheit wird nur gelingen, wenn alle Baulastträger hieran mitwirken. Daher sind noch Lösungen für eine Gesamtkooperation mit gemeinsamen Absprachen zu entwickeln und abzustimmen.

 

Die StädteRegion ist Baulastträger der Kreisstraßen (Ausnahme: in Aachen sind Abschnitte innerhalb der Ortsdurchfahrten in Baulast der Stadt) und hat hier eine direkte Zuständigkeit für die Radverkehrsanlagen. Ein Neu- bzw. Ausbau trägt nur dann zur Ausschöpfung der Radfahrpotentiale bei, wenn in einer Gesamtrelation auch bei den anderen Baulastträgern Maßnahmen erfolgen. Als ersten Auftakt für eine sinnvolle Kooperation wird die Verwaltung daher Achsen mit hoher Priorität ermitteln, die auch über Kreisstraßen führen und für die mit den anderen Baulastträgern zeitnah gemeinsame Maßnahmenkonzepte entwickelt werden können. Die Verwaltung strebt an, im kommenden Jahr mit den planerischen Arbeiten für die ersten Achsen zu beginnen. Die Verwaltung hat hierzu für den Haushalt 2022 eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Planungskosten vorgesehen. Ziel ist ein möglichst schneller Start des Netzausbaus.

 

Berücksichtigung im Ausbau- und Instandsetzungsprogramm (AIP)

Das aktuelle AIP für die Kreisstraßen der StädteRegion deckt einen Zeitraum von 2014-2023 ab und enthält neben Maßnahmen an den Fahrbahnen auch den Neu- und Ausbau von Radverkehrsanlagen an den Kreisstraßen. Die Fortschreibung des AIP ist Gegenstand der Sitzungsvorlage 2021/0271-E1, die in der gleichen Sitzung beraten wird.

 

Für die anstehende Fortschreibung des AIP wird die Verwaltung folgende Vorbereitungen treffen:

 

  1. Überprüfung des Neu- und Ausbaubedarfs sowie der aktuellen Anforderungen für Radverkehrsanlagen an den Kreisstraßen auf Grundlage der aktuellen Richtlinien sowie der im FaNaG und im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 formulierten Zielrichtung.
  2. Ableitung von Maßnahmen an Kreisstraßen aus den Konzepten für das städteregionale Radverkehrsnetz, das gesamtregionale Radverkehrsnetz Rheinisches Revier sowie, soweit vorhanden, aus lokalen Radverkehrsnetzen der Kommunen.

 

Hieraus wird ein Maßnahmenprogramm entwickelt und in das AIP eingebracht.

 

Der angestrebte Beginn von planerischen Arbeiten für die ersten Achsen des Radverkehrsnetzes soll unabhängig von der Erstellung des AIP im kommenden Jahr beginnen.

 

Rechtslage:

 

Nach § 49 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird.

Personelle Auswirkungen:

Ab Beginn des Jahres 2022 wird bei S 64 eine weitere Stelle in der Radverkehrsplanung besetzt, die im Personalhaushalt bereits verankert ist. In Abhängigkeit von den Ausbauprogrammen kann später eine weitere Erhöhung der personellen Ressourcen erforderlich werden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

In Abhängigkeit von den konkreten Planungskonzepten, die 2022 erarbeitet werden, sind in den Haushaltsplanungen für die Jahre ab 2023 entsprechende Mittel für Neu- und Ausbau einzuplanen. Es ist absehbar, dass der Investitionsbedarf für Neu- und Ausbaumaßnahmen gegenüber den früheren Jahren erheblich steigen wird. Hierzu stehen umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung, deren finanzielle Gesamtausstattung und Förderquote aber aktuell noch nicht quantifizierbar sind.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die Entwicklung eines Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr in der StädteRegion und im Rheinischen Revier ist eine wichtige Voraussetzung für die Mobilitätswende. Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 wird 2030 bundesweit eine Einsparung von 3-4Mio. Tonnen CO2 gegenüber 2017 durch den Ersatz von Autofahrten durch Radverkehr erwartet. Neu- und Ausbaumaßnahmen können abschnittsweise auch zu zusätzlichen Versiegelungen und zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlage:

Fraktionsantrag CDU/GRÜNE vom 17.03.2021 (Anlage 1)

Wunschlinien (Anlage 2)

Routenführungen für Netzkategorie 1 mit Arbeitsstand 08/2021 (Anlage 3)

Potenzialabschätzung für die gesamtregionalen Routen (Anlage 4)

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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