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Klimaschutzwirkung als Bestandteil von Verwaltungsvorlagen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. Mai 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 14. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8244

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die im Sachverhalt genannten Maßnahmen kurz- und mittelfristig voranzutreiben.

 

 

Sachverhalt:

Rahmenbedingungen

Am ersten Dezember 2020 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, in sämtlichen Beschlussvorlagen der Stadt die ‚Auswirkungen auf den Klimaschutz entsprechend der im Sachverhalt erläuterten Vorgehensweise als verpflichtenden Bestandteil darzustellen (siehe Drucksachen-Nr. V/2020/375). Entsprechen des Beschlusses wurde dieser neue Bestandteil von Beschlussvorlagen am 18.12.2020 eingeführt.

Aufgrund von Erfahrungen anderer Kommunen und der Komplexität des Themas wurden der neue Vorlagenbestandteil und der dazugehörende Bewertungsbogen als erster Entwurf betrachtet, der in Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitarbeiter*innen weiterentwickelt werden muss. Deswegen wurde geplant, den Erfolg der Umsetzung zu prüfen (siehe Drucksachen-Nr. V/2020/417).

Herangehensweise:

Um den Erfolg der Umsetzung zu prüfen, wurden zunächst Vorlagen analysiert und Mitarbeiter*innen befragt. Erwartungsgemäß wurde festgestellt, dass der neue Bestandteil inklusive des Bewertungsbogens teils erfolgreich und teils weniger erfolgreich angewandt wurde. So konnte auch festgestellt werden, dass Unsicherheiten bestanden (z.B. Detailtiefe der Betrachtung) und dass bestimmte Dinge unterschiedlich interpretiert wurden (z.B. Betrachtung indirekte Auswirkungen).

Um die bestehenden Probleme zu identifizieren und um Unsicherheiten abzubauen, wurde allen Mitarbeiter*innen, die Vorlagen erstellen, Workshops und Diskussionsrunden zum Thema angeboten. Diese wurden ämterübergreifend durchgeführt. Mit Ämtern, deren Vorlagen sehr häufig eine Klimarelevanz aufweisen, wurden vertiefende Diskussionsrunden bzw. Gespräche geführt (u.a. Hochbauamt, Stadtplanungsamt, Technisches Betriebsamt und Ordnungsamt (zum Thema Mobilität)).

Die Ergebnisse sollen an alle Mitarbeiter zurückgekoppelt werden, damit diese in zukünftigen Vorlagen berücksichtigt werden können.

Ergebnisse:

Hinderliche Rahmenbedingungen (z.B. Markt, politische Vorgaben)

Es wurde festgestellt, dass es teilweise schwierig bzw. unmöglich ist, ein Vorhaben klimafreundlich zu gestalten, da z.T. politische und marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen bzw. Vorgaben einschränkend wirken.

Geplante Vorgehensweise:

In Vorlage Hemmnisse und Probleme nennen.

Im Verantwortlichkeitsbereich der Kommune liegende hinderliche Rahmenbedingungen und Vorgaben sollen mittelfristig untersucht werden. Im Rahmen des Klimateams und Klimabeirats soll erörtert werden, wie diese angepasst werden können.

Vorgaben und marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Verwaltung/Kommune liegen, sollen in Vorlagen genannt und sichtbar gemacht werden. Momentan liegt der Fokus nicht auf solchen Aspekten. Diese müssen langfristig angegangen werden.

Zeitintensivität und unzureichendes Wissen zum Thema

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, müssten teils mehrere Alternativen langfristig auf ihre Klimaschutzwirkung hin untersucht werden (z.B. Life Cycle Assessment). Diese Betrachtung nimmt teils zu viele Ressourcen in Anspruch. Gerade bei komplexen Vorhaben (z.B. Bauvorhaben), aber auch bei anderen Vorhaben (z.B. Beschaffung von technischen Geräten) würde eine Untersuchung zeitliche Kapazitäten abfordern, die nicht vorhanden sind. Darüber hinaus ist das Wissen bezüglich Klimaschutzwirkungen von Vorhaben nicht tiefgehend genug.

Geplante Vorgehensweise:

In Vorlage Hemmnisse und Probleme nennen.

Bei Unsicherheiten das Klimaschutzmanagement kontaktieren, welches kurzfristig Unterstützung bietet (soweit möglich).

Probleme deutlich ansprechen und aufzeigen, damit Lösungen gefunden werden können (z.B. über Fortbildungen oder andere Instrumente die im Klimabeirat oder Klimateam entwickelt werden).

Reichweite der Betrachtung der Auswirkungen

Es ist undeutlich, inwieweit indirekte Auswirkungen mitbetrachtet werden sollen. Während der Workshops wurde festgestellt, dass gerade indirekte Auswirkungen auch mitbetrachtet werden müssen (z.B. zu Beginn von Bauvorhaben). Ist das nicht der Fall, so schränkt man seinen eigenen Handlungsspielraum im weiteren Verlauf von Projekten ein und kann dann nicht mehr klimafreundlich agieren.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Betrachtung der Klimaschutzwirkung in Vorlagen teils bereits zu spät ist (siehe auch Absatz „Zeitpunkt der Betrachtung zu spät“).

Geplante Vorgehensweise:

In Projekten Klimaschutz von Beginn an mitdenken und deswegen gerade auch indirekte Auswirkungen mitbetrachten.

Hinweise:

  • Eine Vorlage, in welcher die Verwaltung beauftragt wird, etwas anzuschaffen, bzw. etwas zu untersuchen hat keine Klimaschutzwirkung.
  • Ein Vorhaben kann sowohl negative als auch positive Auswirkungen haben, sodass zwei Felder im Vorlagenbestandteil der Klimaschutzwirkung angekreuzt werden können. Beispiel: Anschaffung von digitalen Endgeräten (negative Auswirkungen: zusätzlicher Stromverbrauch, Herstellung der Geräte; positive Auswirkungen: Einsparung von Papier und Druckern)

Zeitpunkt der Betrachtung zu spät

Gerade bei städtischen Bauvorhaben ist die Betrachtung der Klimaschutzwirkung in Beschlussvorlagen nach Vergabe von Aufträgen zu spät. Nach der Vergabe von Aufträgen ist der Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt und es können nur noch wenige Vorgaben gemacht werden. Viel effektiver wäre es, bereits zu Beginn der Planung und vor der Vergabe Bauvorhaben auf ihre Klimaschutzwirkung hin zu untersuchen.

Ämterübergreifende Entwicklung von Vergabekriterien für Bauvorhaben im Klimateam oder Unterteam (z.B., Hochbauamt, Tiefbauamt, Klimaschutzmanagement, Örtliche Rechnungsprüfung, etc.).

Einführung einer sogenannten „Leistungsphase 0 (Zielfindungsphase; Sie ist vor der Leistungsphase 1 angesiedelt, wenn der Zweck eines Bauvorhabens bekannt ist, weitere wesentliche Fragen jedoch noch ungeklärt sind. Sie dient dazu, die Planung vorausschauend zu gestalten und Kosten und Nutzen zu optimieren.) bei Bauvorhabenre wünschenswert. Dazu fehlen jedoch personelle Ressourcen.

Finanzielle Hindernisse

Teils sind klimafreundliche Lösungen kostenintensiver als herkömmliche. Vor diesem Hintergrund wird ggf. gegen solche Lösungen entschieden. Teils ist es auch so, dass klimafreundliche Lösungen in der Anschaffung teuer sind, mittelfristig und langfristig jedoch finanziell lohnend. Hier müsste die Amortisationszeit betrachtet werden. Dazu fehlen häufig jedoch die Ressourcen (siehe auch Absatz „Zeitintensivität und unzureichendes Wissen zum Thema).

Es muss nicht immer die klimafreundlichste Lösung gewählt werden. Es ist jedoch wichtig, in der Vorlage den Grund, warum eine Entscheidung gegen die klimafreundliche Lösung gefällt wurde, anzugeben (z.B. viel höhere Kosten, Technik nicht ausgereift).

Sollte ein Vorhaben klimaschädlich sein, kann auch über eine Kompensation an anderer Stelle nachgedacht werden.

Entscheidungen nicht nur aufgrund von kurzfristigen finanziellen Aspekten, sondern auch mittel- und langfristigen finanziellen Betrachtungen treffen (bei Bedarf das Klimaschutzmanagement kontaktieren).

Betrachtung von Förderungen, die ein Projekt finanzierbar machen (bei Bedarf Klimaschutzmanagement kontaktieren).

Ungeeignete Form Bewertungsbogen für stadtplanerische Vorhaben

Bei stadtplanerischen Vorhaben werden in der Regel klimaschutzrelevante Aspekte von Beginn an mitbetrachtet und in Vorlagen angegeben. Der Bewertungsbogen eignet sich jedoch nicht dafür, herauszufinden, welche Maßnahmen beim jeweiligen (in)formellen Verfahren ergriffen werden können. So können bei formellen und informellen Verfahren unterschiedlichste Maßnahmen ergriffen werden. Es wäre hilfreich und effizienter eine Checkliste r jedes Verfahren zu erarbeiten, aus welcher hervorgeht, welche Maßnahmen (z.B. Festsetzungen) ergriffen werden können.

Das Stadtplanungsamt entwickelt gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement sowohl für formelle als auch für informelle Verfahren eine Checkliste, aus welcher hervorgeht, welche Maßnahmen (z.B. Festsetzungen) ergriffen werden können. Statt des Bewertungsbogens wird dann die Checkliste durchgearbeitet. Die Ergebnisse werden weiterhin in den Vorlagen zusammenfassend dargestellt.

Zusammenfassung:

Durch den neuen Vorlagenbestandteil der „Klimaschutzwirkung“ sollen alle Vorhaben der Verwaltung auf ihr Klimafreundlichkeit hin geprüft werden. Sowohl Erfahrungen anderer Kommunen, als auch eigene Erfahrungen zeigen, dass dieses Vorhaben langfristig umgesetzt werden muss, da es sich um ein äerst komplexes Thema handelt. In einem ersten Evaluierungsschritt wurden bereits einzelne Schwierigkeiten identifiziert und eine gemeinsame Vorgehensweise erarbeitet. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Offener und transparenter Umgang mit Problemen

  • Probleme sollen in Vorlagen genannt werden und sichtbar gemacht werden, damit sie mittel- und langfristig angegangen werden können (über Fortbildungen, Entwicklung von Richtlinien, Klimabeirat und Klimateam).
  • Es muss nicht immer die klimafreundlichste Lösung gewählt werden. Es ist jedoch wichtig, in der Vorlage den Grund, warum sich gegen die klimafreundliche Lösung entschieden wurde, anzugeben (z.B. viel höhere Kosten, Technik nicht ausgereift).
  • Sollte ein Vorhaben klimaschädlich sein, kann auch über eine Kompensation an anderer Stelle nachgedacht werden.

Kurzfristige Unterstützung des Klimaschutzmanagements anfragen

  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich bei Problemen und Unsicherheiten direkt an das Klimaschutzmanagement wenden kann, welches kurzfristig Unterstützung geben kann.

Indirekte Auswirkungen mitbetrachten und langfristig denken

  • In Projekten Klimaschutz von Beginn an mitdenken und deswegen gerade auch indirekte Auswirkungen mitbetrachten.

Hinweis: Eine Vorlage, in welcher die Verwaltung beauftragt wird, etwas anzuschaffen, bzw. etwas zu untersuchen hat keine Klimaschutzwirkung.

Ein Vorhaben kann zeitgleich sowohl negative als auch positive Auswirkungen haben, sodass zwei Felder im Vorlagenbestandteil der Klimaschutzwirkung angekreuzt werden können. Beispiel: Anschaffung von digitalen Endgeräten (negative Auswirkungen: zusätzlicher Stromverbrauch, Herstellung der Geräte; positive Auswirkungen: Einsparung von Papier und Druckern).

  • Entscheidungen nicht nur aufgrund von kurzfristigen finanziellen Aspekten, sondern auch mittel- und langfristigen finanziellen Betrachtungen treffen (bei Bedarf das Klimaschutzmanagement kontaktieren).
  • Informationen einholen zu möglichen Förderungen, die ein Projekt finanzierbar machen (bei Bedarf Klimaschutzmanagement bzw. A10-Fördermittelaquise kontaktieren).

Es zeigt sich, dass auch nach dieser ersten Evaluierung noch nicht alle Herausforderungen kurzfristig gemeistert werden können. So ist es wichtig, zuerst die einfach umzusetzenden Maßnahmen zu ergreifen und sich langsam an die schwierigeren und komplexeren Probleme heranzutasten.

Mittelfristige Maßnahmen

1) Im Verantwortlichkeitsbereich der Kommune liegende hinderliche Rahmenbedingungen und Vorgaben sollen mittelfristig untersucht werden. Im Rahmen des Klimateams und Klimabeirats soll erörtert werden, wie diese angepasst werden können.

2) Ämterübergreifende Entwicklung von Vergabekriterien für Bauvorhaben im Klimateam oder Unterteam (z.B., Hochbauamt, Tiefbauamt, Klimaschutzmanagement, Örtliche Rechnungsprüfung, etc.).

3) Einführung einer sogenannten „Leistungsphase 0 (Zielfindungsphase; Sie ist vor der Leistungsphase 1 angesiedelt, wenn der Zweck eines Bauvorhabens bekannt ist, weitere wesentliche Fragen jedoch noch ungeklärt sind. Sie dient dazu, die Planung vorausschauend zu gestalten und Kosten und Nutzen zu optimieren.) bei Bauvorhabenre wünschenswert. Dazu fehlen jedoch personelle Ressourcen.

4) Das Stadtplanungsamt entwickelt gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement sowohl für formelle als auch für informelle Verfahren eine Checkliste, aus welcher hervorgeht, welche Maßnahmen (z.B. Festsetzungen) ergriffen werden können. Statt des Bewertungsbogens wird dann die Checkliste durchgearbeitet. Die Ergebnisse werden weiterhin in den Vorlagen zusammenfassend dargestellt.

5) Aufbau zusätzlicher personeller Ressourcen

Dinge die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Verwaltung/Kommune liegen, sollen in Vorlagen genannt und sichtbar gemacht werden. Momentan liegt der Fokus nicht auf der Lösung solcher Aspekte. Diese müssen langfristig angegangen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Es fehlen personelle Ressourcen, um eine Phase 0 bei baulichen Projekten einzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

x

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung:

Durch die Einführung der Klimaschutzwirkung auf Beschlussvorlagen und gerade auch durch die Workshops und gemeinsame Diskussion zum Thema wurden die Mitarbeiter*innen der Verwaltung für das Thema sensibilisiert und so indirekte positive Klimaschutzwirkungen erzielt. Es ist zu erwarten, dass die weitere gemeinsame Arbeit und Diskussion zum Thema die Mitarbeiter*innen weiter sensibilisiert und so erhebliche indirekte Klimaschutzwirkungen zur Folge hat.

Durch den Beschluss der mittelfristigen Maßnahmen können erhebliche indirekte positive Auswirkungen erzielt werden. So ist zu erwarten, dass die Entwicklung von klimafreundlichen Vergabekriterien für bauliche Projekte genauso wie die Einführung einer Phase 0 für bauliche Projekte große Einsparung von Treibhausgasemission erzeugen können.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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