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"Klimanotstand ausrufen" - Sachstand
Anregungen und Beschwerden gem. § 21 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 16 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Städteregion Aachen;


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. November 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11137

Beschlussvorschlag:


Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er dankt Herrn Paul C. Sommerhoff für die als Anlage 1 zu SV-Nr. 2021/0392 beigefügte Anregung, den Klimanotstand in der StädteRegion Aachen auszurufen.
  1. Er stellt fest, dass die StädteRegion Aachen bereits seit Langem auf Basis des bestehenden integrierten Klimaschutzkonzeptes in den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung aktiv ist. Sie hat ihre Aktivitäten angesichts des bedrohlichen Fortschreitens der Klimakrise in den zurückliegenden Monaten nachhaltig intensiviert. Dazu dient die in Entwicklung befindliche Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“ wie auch die in den letzten Monaten gefassten Beschlüsse des Städteregionstages, um Klimaneutralität vor 2045 zu erreichen. Die Städteregion wird bei all ihren zukünftigen Entscheidungen das Ziel der Klimaneutralität beachten. Angesichts dessen ist die Notwendigkeit, den Klimanotstand zu erklären, nicht gegeben, weil entsprechend den Grundsätzen des Klimanotstandes bereits gehandelt wird und mit der formellen Ausrufung des Klimanotstandes keine zusätzlichen Effekte zur Zielerreichung verbunden wären.

 

 

 

Sachlage:

 

1.Anlass und Hintergrund der Anregung

 

Am 17.06.2021 hat der Städteregionsausschuss die als Anlage beigefügte Anregung zur Ausrufung des Klimanotstandes zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, für den zuständigen Fachausschuss eine Vorlage zu erstellen (vgl. SV-Nr. 2021/0327).

 

Hintergrund der Anregung ist, dass auf der Basis des Berichtes des Weltklimarates aus dem Jahr 2018 das so genannte 1,5 Grad-Ziel eine rasche und weitreichende Veränderung der Gesellschaft erfordert, die den Handlungsbedarf im Klimaschutz zusätzlich verstärkt. Unterstützt wird diese Forderung durch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24.03.2021, dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und die Freiheitsrechte der nachwachsenden Generationen nicht dadurch beeinträchtigt werden dürfen, dass die Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen auf nachfolgende Generationen verschoben wird. Als Konsequenz dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits das Bundesklimaschutzgesetz geändert und dort die Verpflichtung festgeschrieben worden, dass die Klimaneutralität bis spätestens 2045 erreicht sein muss.

 

Angesichts des stetig wachsenden Bewusstseins für Klimaschutz und Klimaanpassung, zu dem die Fridays for Future Bewegung maßgeblich beigetragen hat, gelangten diese Themen verstärkt in das öffentliche Bewusstsein mit dem Effekt, dass in vielen Kommunen und Kreisen der Klimanotstand ausgerufen wurde. Es hat sich gezeigt, dass dies in bislang eher wenig im Klimaschutz aktiven Kommunen zu der gewünschten Bedeutungszunahme des Themas geführt hat. In Kommunen und Kreisen, die zuvor bereits aktiven Klimaschutz betrieben haben, wurden die Aktivitäten vorrangig intensiviert, da die Bedeutung des Themas Klimaschutz und dessen Dringlichkeit bereits vorher erkannt wurden.

 

2.Aktivitäten in der StädteRegion Aachen

 

Klimaschutz hat in der StädteRegion Aachen und in den städteregionsangehörigen Kommunen bereits seit langem eine besondere Bedeutung erlangt.

 

Eine Vielzahl an Maßnahmen aus den vergangenen Jahren verdeutlicht das Engagement der StädteRegion Aachen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Sie hat die Bedeutung des Klimaschutzes bereits früh erkannt und strebt seit mehr als zwei Jahrzehnten eine kontinuierliche Reduktion der CO2-Emissionen an. An dieser Stelle sind beispielhaft das Projekt Ökoprofit zu nennen, die Energieberatung der Verbraucherzentrale – unterstützt durch die StädteRegion Aachen -, die Förderprogramme für regenerative Energien und die zahlreichen weiteren Projekte, die seit Jahren erfolgreich durchgeführt, regelmäßig evaluiert und angepasst werden.

 

So wurde bereits vor zehn Jahren neben dem Integrierten Klimaschutzkonzept für die StädteRegion Aachen auch allen städteregionsangehörigen Kommunen ein integriertes Klimaschutzkonzept zur Verfügung gestellt und umgesetzt.

 

Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die StädteRegion Aachen enthält einen Maßnahmenkatalog, der insgesamt 72 konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz beinhaltet und folgende Handlungsfelder umfasst:

 

  • Städteregionale Gebäude und Stadtentwicklung
  • Energieeffizienz im Gebäudebestand
  • Erneuerbare Energien und Energieversorgung
  • Strukturen übergreifende Maßnahmen und
  • Mobilität.

 

In diesen Handlungsfeldern haben Politik und Verwaltung der StädteRegion Aachen zahlreiche Maßnahmen initiiert, durchgeführt und geplant.

 

Insbesondere in den letzten zwölf Monaten sind u.a. folgende Aktivitäten zum Klimaschutz in der StädteRegion Aachen beschlossen worden:

 

Mobilität

 

  • Bau von überdachten Fahrradabstellanlagen an den Berufskollegs der StädteRegion Aachen (SV-Nr. 2021/0258)
  • der Beschluss über die Aufstellung eines neuen Radverkehrsplans (SV - Nr. 2021/0271),
  • Planung einer RegioTram zur Stärkung des Umweltverbundes und zur Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr in Richtung Oberzentrum Aachen (SV-Nr. 2020/0222)
  • der Beschluss für eine zukunftsfähige Mobilität im Südraum (SV - Nr. 2021/0146),
  • Ausbau des Flugplatzes Merzbrück mit dem Forschungsschwerpunkt des klimaneutralen Fliegens (SV-Nr. 2021/0310)
  • Planung eines Mobilitätshubs zur Anbindung der RegioTram und euregiobahn sowie zur Luftreinhaltung
  • Organisation und Durchführung der Kampagne STADTRADELN in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen (SV-Nr. 2021/0391)
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement (SV-Nr. 2018/0458)

 

Klimaschutz

 

  • Fortführung des integrierten Klimaschutzkonzeptes im Rahmen der Klimastrategie „Raum Mobilität Klima“ (SV-Nr. 2021/0385)
  • Städteregionales Förderprogramm für Photovoltaik, Solarthermie und Dach- sowie Fassadenbegrünung (SV-Nr. 2021/0283) und Aufstockung der Fördermittel (SV- Nr. 2021/0458)
  • Kommunales Klimaschutznetzwerk für die StädteRegion Aachen und ihre regionsangehörigen Kommunen (SV-Nr. 2019/0363)
    • CO2-Bilanzierung für die StädteRegion Aachen und ihre Kommunen
    • Fachveranstaltungen
  • Unterstützung des Solarparks Herzogenrath mit dem Ziel einer Energieautarkie in einem Stadtgebiet
  • Intensiver fachlicher Austausch mit der DG (BE), Parkstad Limburg (NL) und den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg
  • Teilnahme an der Klimakampagne des Zweckverbands Region Aachen zur gezielten Öffentlichkeitsarbeit
  • der Beschluss für Klimaneutralität bis 2030 in allen Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Städteregion beteiligt ist (SV-Nr. 2021/0368)
  • der Beschluss zur Umstellung der Stromversorgung bei allen regionalen Energieversorger auf 100% erneuerbare Stromquellen bis 2030 (SV-Nr. 2021/0142)
  • der Verkauf von Anteilen an dem fossilen Energieerzeuger RWE,
  • die Beschlüsse in den Gremien der Abfallwirtschaft zur klimaneutralen Abfallwirtschaft bis 2030,
  • der Beschluss zur Errichtung einer Regionalen Energiedienstleistungsgenossenschaft (SV - Nr. 2021/0290),
  • der Beschluss über die Erhöhung des Zuschusses für Altbau plus (SV - Nr. 2021/0291 und 2021/0135)

 

Eigene Liegenschaften

 

  • Ein Großteil der städteregionalen Liegenschaften wird bereits seit geraumer Zeit mit Ökostrom versorgt (SV-Nr. 2021/0259)
  • Errichtung von Kindertageseinrichtungen in nachhaltiger System-/ Modulbauweise (SV-Nr. 2021/0266)
  • der Beschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und Gründächern an allen geeigneten Standorten (SV - Nr. 2021/0130),
  • der Beschluss zur Nutzung der Parkplatzflächen der Städteregion für die Erzeugung von Solarstrom (SV - Nr. 2021/0136),
  • der Beschluss zur vorrangigen Verwendung klimaneutraler Baustoffe Holz, Recycling-Beton (SV - Nr. 2021/0257),
  • Planung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung auf Schulhöfen, wie beispielsweise Entsiegelung und Fassadenbegründung unter Verwendung von Fördermitteln.

 

Vor dem Hintergrund des Strukturwandels sind die Themenbereiche Klimaschutz und Mobilität ebenfalls von besonderer Bedeutung. Neben den o.g. Projekten „Regio-Tram“ und „Forschungsflugplatz Merzbrück“ stehen die Projekte „S-Bahn Rheinisches Revier“ und „Future Mobility Park“ stellvertretend für eine Vielzahl innovativer und wegweisender Projekte in der Region.

 

3.Würdigung der Anregung zur Ausrufung des Klimanotstandes

 

Die StädteRegion Aachen ist sich der vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels bewusst. Sie begrüßt das bürgerschaftliche Engagement und den daraus hervorgehenden Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes.

 

Die Eindämmung des anthropogenen Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen ist bei der StädteRegion Aachen eine Aufgabe von höchster Priorität und wird bei allen Entscheidungen beachtet. Es werden klima-, umwelt- sowie artenschutzrelevante Maßnahmen und Lösungen entwickelt und auf allen Ebenen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit den Klimawandelfolgen sowie der Anpassung an diese geschaffen. Entsprechend querschnittsorientiert werden Klimaschutz, Klimaanpassung und klimawirksame Entscheidungen in das gesamtalltägliche Handeln der StädteRegion Aachen integriert. Mögliche Auswirkungen des Klimawandels werden bei jeder Planung und Investition angemessen einbezogen. Ohnehin anfallende Bau- oder Sanierungsmaßnahmen werden so mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen verbunden und erfahren Berücksichtigung in Plänen, Konzepten und Strategien.

 

Die Ausrufung des Klimanotstandes hätte daher keine zusätzlichen Klimaschutzeffekte.

 

Rechtslage:

 

Gem. § 21 Abs. 1 KrO NRW hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der StädteRegion Aachen an den Städteregionstag zu wenden. Gem. § 21 Abs. 2 KrO NRW i.V.m. § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 i.d.F. der 5. Änderungssatzung vom 05.11.2020 hat der Städteregionstag die Zuständigkeit hinsichtlich „Anregungen und Beschwerden“ auf den Städteregionsausschuss delegiert.

 

Im Anschluss an die Entscheidung über die Anregung ist gem. § 16 Abs. 6 der vorgenannten Hauptsatzung der Antragsteller über die Entscheidung zu informieren.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2021 stehen in folgenden Sachkonten Mittel für Klimaschutzmaßnahmen bereit:

 

Kostenstelle 464000; Produkt 14.01.02

- Sachkonto 543230 „Klimaschutzmaßnahmen“ 70.000 €

- Sachkonto 543211 „Klimastrategie Raum . Mobilität . Klima“ 60.000 € und Klimaforum 10.000 €

 

Kostenstelle 464000; Produkt 15.01.04

- Sachkonto 543988 „Sach- und Projektkosten Mobilität“ 140.000 €

 

Kostenstelle 463000; Produkt 10.02.01

- Sachkonto 531827 "Förderprogramm regenerative Energien" 140.000 €

- Sachkonto 531828 "Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung" 10.000€

 

Für die Maßnahmen bezüglich der städteregionalen Liegenschaften und des Strukturwandels sind finanzielle Mittel in den einzelnen Projekten vorgesehen und können dem Haushalt 2021 entnommen werden.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die aufgezeigten Maßnahmen tragen zur Erreichung der Klimaneutralität in erheblichem Maße bei.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

Anlage: Anregung vom 12.05.2021

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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