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Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für kommunale
Klimaschutzinvestitionen


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11675

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie vom 30.11.2021“ entsprechende Zuschussanträge zu stellen und Vergaben vorzubereiten, damit die Maßnahmen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden können und zusätzlich die Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen im Rahmen der Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystemen zu berücksichtigen.

 

Sachlage:

Durch die gute Annahme der Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen der StädteRegion Aachen durch die Bürgerinnen und Bürger, sollen die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie auch für diese Förderung eingesetzt werden (vgl. auch 2022/0233).

 

Die Verwaltung beabsichtigt für folgende Maßnahmen Zuschüsse zu beantragen:

 

  1. Erhöhung der Mittel in der „rderung regenerativer Energien - Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie sowie Effizienzverbesserungen der StädteRegion Aachen und
  2. der „Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystemen“.
  3. Eine entsprechende Kampagne zur Bewerbung des Förderangebots und
  4. eine CO2-Bilanzierung mit Darstellung entsprechender Einsparpotenziale im Bereich der StädteRegion Aachen.

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Aufwendungen sind bislang nicht im Haushalt 2022 veranschlagt und müssen dementsprechend als außerplanmäßige, bzw. im Falle der Aufstockung der Fördermittel als überplanmäßige Mittel eingestellt werden.

 

Hierbei werden die Einnahmen den erwarteten Ausgaben entsprechen („100%-Förderung“).

 

Die Einstellung der Mittel bedarf, aufgrund des erheblichen Umfangs von über 100.000 €, der Zustimmung des Städteregionstags.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen tragen dazu bei, die Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen zu erreichen und führen zu einer erheblichen Vermeidung von CO2-Emissionen

 

Im Auftrag

gez.: Langohr

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 15. Juni 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 09. Juni 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 01. Juni 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung