Beratung über die Weiterbestellung von 14 Naturschutzbeauftragten sowie die Beratung über die Erstbestellung von einem Naturschutzbeauftragten bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 17.01.2023
- Letzte Beratung
- Dienstag, 17. Januar 2023 (öffentlich)
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26328
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat folgt der Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde und schlägt vor, die in der Liste aufgeführten 13 Personen weiterhin bis zum 31.12.2027, Herrn Walter André weiterhin bis zum 31.12.2024 und Herrn Gerd Lersch erstmalig bis zum 31.12.2027 zu Naturschutzbeauftragten gemäß § 69 Landesnaturschutzgesetz NRW zu bestellen.
Erläuterungen:
Der Bestellungszeitraum von 16 aktiven Naturschutzbeauftragten endet am 31.12.2022. Alle Naturschutzbeauftragten wurden befragt, ob sie dazu bereit sind, für weitere 5 Jahre die ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. 13 der Befragten (s. folgende Liste) stimmten der Weiterbeschäftigung für weitere 5 Jahre zu (bis 31.12.2027). Herr Walter André stimmte der Weiterbeschäftigung für weitere 2 Jahre zu (bis 31.12.2024).
Die bisher für den Bezirk VI, Stadtbezirk Richterich, zuständigen Naturschutzbeauftragten werden die Tätigkeit über den 31.12.2022 hinaus nicht mehr ausüben. Für diesen Bezirk liegt eine neue Bewerbung vor. Hierbei handelt es sich um Herrn Gerd Lersch. Herr Lersch war Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde und verfügt insofern über ausreichende Kenntnisse über Natur und Landschaft, die bei der Ausübung der Tätigkeit sehr hilfreich sein werden. Die Bewerbung des Herrn Lersch ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Für die 2. Stelle des Bezirkes VI liegt bisher keine Bewerbung vor, so dass die Stelle bis auf weiteres vakant bleibt.
Gemäß § 69 Landesnaturschutzgesetz NRW sind die Naturschutzbeauftragten durch die untere Naturschutzbehörde auf Vorschlag des Naturschutzbeirates zu bestellen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die im Folgenden benannten 13 Personen für weitere 5 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2027), Herrn Walter André für weitere 2 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2024) sowie Herrn Gerd Lersch erstmalig für 5 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2027) zu Naturschutzbeauftragten zu bestellen und empfiehlt dem Naturschutzbeirat diese vorzuschlagen.
Dienstbezirk |
Naturschutzbeauftagte*r |
I – Stadtbezirk Aachen, westlicher Teil |
Frau Mechthild Krieger-Heveling |
I – Stadtbezirk Aachen, westlicher Teil |
Herr Jürgen Prell |
II – Stadtbezirk Aachen, östlicher Teil |
Herr Joachim Wilke |
II – Stadtbezirk Aachen, östlicher Teil |
Herr Werner Hillmann |
III – Stadtbezirk Brand |
Herr Walter André (für 2 Jahre bis 31.12.2024) |
III – Stadtbezirk Brand |
Herr Philipp Jägers |
IV – Stadtbezirke Eilendorf/Haaren |
Herr Dr. Bruno Weyers |
IV – Stadtbezirke Eilendorf/Haaren |
Herr Arnold Hoos |
V – Stadtbezirk Laurensberg |
Frau Heike Kresel |
V – Stadtbezirk Laurensberg |
Herr Lothar Grodde |
VI – Stadtbezirk Richterich |
Herr Gerd Lersch (Neubestellung) |
VI – Stadtbezirk Richterich |
|
VII – Stadtbezirk Korn./Walheim, nördlich |
Herr Stefan Weyers |
VII – Stadtbezirk Korn./Walheim, nördlich |
Herr Wilhelm Schulte-Steinborn |
VIII – Stadtbezirk Korn./Walheim, südlich |
Herr Helmut Kreusch |
VIII – Stadtbezirk Korn./Walheim, südlich |
Herr Berthold Lorbach |
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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|
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlage:
- Bewerbung des Herrn Gerd Lersch
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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