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Situation der Flüchtlinge in Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6530

gez. R. Nießen . gez. R. Strotkötter .

BürgermeisterBeigeordneter

gez. Stefan Kellenter .

Amtsleiter A 50

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In den Monaten Januar und Februar 2023 wurden der Stadt Würselen bereits 45 Flüchtlinge aus 9 Herkunftsländern nach den gesetzlichen Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen (s. Anlage 1). Im Vergleich mit den Zuweisungszahlen der Vorjahre (s. Anlage 2) ist dies ein überproportional hoher Wert.

Entsprechend herausfordernd bleiben die kommunalen Aufgaben der Unterbringung und Integrationsarbeit. Um der erstgenannten Aufgabe gerecht zu werden, mietet die Stadt Würselen mit Unterstützung der „Stadtentwicklung Würselen vereinzelt Ein- und Mehrfamilienhäuser an. Vorhandene Objekte müssen i.d.R. bis zu ihrer individuellen, bauordnungsrechtlichen Kapazitätsgrenze der zulässigen Schlafplätze belegt werden. Das Zusammenleben der Bewohner*innen auf engem Raum ist entsprechend belastend und konfliktbehaftet.

Obwohl die städtischen Unterkünfte seit Beginn des letzten Jahres von 15 auf 21 Objekte (Gemeinschaftsunterkünfte, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen) ausgeweitet wurden und zahlreiche Flüchtlinge (insbesondere Familien) aus den städt. Unterkünften in privat angemieteten Wohnraum umziehen konnten, ist eine fortlaufende Unterkunftsakquise unerlässlich, um die vom Land NRW vorgegebene Aufnahmeverpflichtung von Schutzsuchenden erfüllen zu können.

Die soziale Arbeit der hauptamtlichen Flüchtlingsbetreuung wurde u.a. um Aufklärungs- und Untersützungsarbeit rund um das jüngst in Kraft getretene sog. „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ergänzt. Die an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Neuregelung betrifft Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Die beiden Sozialbetreuer*innen helfen auf Wunsch der Betroffenen bei der Antragstellung, die auf ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht abzielt und in dieser Zeit den Antragsteller*innen die Chance bieten soll, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.

In der anstehenden Sitzung ergänzt die Verwaltung mündlich den vorliegenden Kurzbericht zur Situation der Flüchtlinge in Würselen um tagesaktuelle Informationen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Zuweisungen 2023

Anlage 2 Zuweisungsübersicht 2017 - 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. März 2023Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und demographische Entwicklung

Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung
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