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Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2018 und vom 25.02.2019 zum Thema Ausgleich für den gerodeten Pappelbestand und den bestehenden Rest-Pappelbestand (CEF-Maßnahme) am Kapellenfeldchen


Letzte Beratung
Dienstag, 09. April 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4951

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

  1. Die Stadt Würselen wird als Ausgleich für den gerodeten Pappelbestand am Kapellenfeldchen einen ökologischen Ausgleich erbringen. Dieser Ausgleich soll im räumlichen Zusammenhang zu den Eingriffsmaßnahmen stehen und kurzfristig umgesetzt werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden von der Stadt Würselen getragen.
  2. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt eine CEF-Maßnahme für die Rest-Pappelbestände am Kapellenfeldchen durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahme soll in unmittelbarer Nähe zum ursprünglichen bzw. aktuellen Lebensraum erfolgen und in Absprache und nach Möglichkeit in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen durchgeführt werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen in räumlicher Nähe zu der Eingriffsfläche am Kapellenfeldchen für die Anpflanzung von autochthonen Schwarzpappeln als Ersatzmaßnahme und die CEF-Maßnahme zu finden und die erforderlichen finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2019 und folgende bereit zu stellen.

gez. Nellesgez.: von Hoegen .

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Schmitz-Gehrmanngez.: Püll .

FachdienstleiterSachbearbeiterin

gez. Bremen

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In seiner Sitzung vom 14.02.2019 hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung unter TOP 13 über die Beschlussvorlage VO/19/0035 abgestimmt; als Ergebnis wurde jedoch nur eine Stimmengleichheit erzielt, was nach § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) bedeutet, dass der Antrag als abgelehnt gilt. Da der Beschlussvorschlag entgegen dem ursprünglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2018 (s. Anlage 1) jedoch negativ formuliert war, führte die Interpretation des Abstimmungsergebnisses zu Unsicherheiten bezüglich der Rechtswirksamkeit (Ablehnung eines negativen Beschlusses). Aus diesem Grund wurde am 20.02.2019 die Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen gebeten, zu den abweichenden Auffassungen zur Rechtswirksamkeit des Beschlusses Stellung zu nehmen. In Konsequenz wird der aus dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2018 resultierende Beschlussvorschlag unverändert in dieser Vorlage neu zur Abstimmung gestellt. Die ausführliche Antwort der Kommunalaufsicht ist in Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

Am 25.02.2019 ging ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (s. Anlage 3) ein, der sich jedoch auf eine CEF-Maßnahme zum Erhalt der Saatkrähenkolonie am Kapellenfeldchen bezieht. Geeignete Flächen für die Ersatzmaßnahmen in räumlicher Nähe zu finden ist nicht einfach die Voraussetzung, dass die Flächen bereits im städtischen Eigentum stehen, sollte dabei erfüllt sein.

In der Zwischenzeit hat sich auch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen (UNB) an den zuständigen Fachdienst 4.3 gewandt, mit dem Vorschlag, autochthone Schwarzpappeln als Ersatzmaßnahme für die am Neubaugebiet Kapellenfeldchen gefällten Pappeln in möglichst geringer Entfernung zu der noch bestehenden Rest-Kolonie der Saatkrähen zu setzen.[1] Geeignete Flächen für die Anpflanzung von Schwarzpappeln befinden sich zum einen im Bereich Dobacher Straße/Flußweg (A, B), zum anderen nördlich des Aquana, angrenzend an die Kauseneichsgasse (C). Eine Kombination beider Flächen ist möglich. Die Pappeln in einem Abstand von 12 bis 14 m voneinander gepflanzt sollten in einer Linienstruktur gesetzt werden, wenn das Ziel verfolgt wird, für die Zukunft geeignete Brutbäume für Saatkrähen zu schaffen. In Beständen gepflanzte Pappeln oder auch andere geeignete Brutbäume, werden häufig auch gerne von Bussarden als Horstbaum angenommen; der Bussard ist jedoch ein Hauptfeind der Saatkrähen und würde die Koloniebrüter erheblich stören. In Linienstruktur gepflanzte Laubbäume sind für den Bussard unattraktiv.

Die von der UNB präferierten Flächen für die linienförmige Anpflanzung der Pappeln liegen im Bereich Dobacher Straße/Flußweg.

A) Zum einen handelt es sich um den Grünlandanteil der Parzellen 324, Flur 63 (2.160 m2) und 22, Flur 6, (478 m2), beide Gemarkung Broichweiden. Der L-förmige Grünlandstreifen ist zwischen 12 und 15 m breit (s. dazu auch Anlage 4, Abbildung A); die Pappeln müssten dann mittig gepflanzt werden, um auch langfristig Störeinflüsse wie Beschattung und Laubfall möglichst gering zu halten. Sind die Bäume allerdings ausgewachsen, ist eine Beschattung der nördlich/östlich angrenzenden Ackerparzellen zu erwarten; herabfallender Astbruch könnte die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerparzelle ebenfalls gravierend beeinflussen. Dazu kommt, dass beide Flächen einer Eigentümergemeinschaft gehören, die zu 2/3 Anteil der Bauland Würselen Verwaltungs-GmbH gehören, zu 1/3 in Privatbesitz sind. Hier wären Grunderwerbsverhandlungen erforderlich, bevor eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob die Anpflanzung der Pappeln auf dem Streifen überhaupt möglich sind. Nach Rücksprache mit der SEW wurde bestätigt, dass sich Verhandlungen über diese Fläche aufgrund der Verteilung der Eigentumsverhältnisse außerordentlich kompliziert gestalten würden. Die SEW bittet daher darum, die Fläche möglichst nicht für eine Anpflanzung von Pappeln zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung aller Abstandsflächen und unter der Voraussetzung, dass alle 12 Meter eine Pappel gesetzt wird, könnten 9 Bäume auf der Fläche linienförmig gepflanzt werden.

B) Zum anderen wäre die linienförmige Anpflanzung von Schwarzpappeln auf der Parzelle 205, Flur 6, Gemarkung Broichweiden (3.070 m2) möglich: Entlang des Flußwegs und entlang des Radwegs könnte ein mindestens 15 m breiter Streifen aus der Nutzung genommen werden (insgesamt ca. 1.300 m2) (s. dazu auch Anlage 4, Abbildung B). Beschattung und Laubfall sind hier für die nord-westlich an den Flußweg angrenzenden Ackerparzellen erst in weiter Zukunft als Störeinfluss zu erwarten; Astbruch ist für eine Grünlandparzelle im Falle einer Beweidung weniger ein Problem. Zum Heumachen wäre die Parzelle dann allerdings zumindest in der Nähe der Pappeln ungeeignet. Die Parzelle ist Eigentum der Stadt Würselen.

Unter Berücksichtigung aller Abstandsflächen und unter der Voraussetzung, dass alle 12 Meter eine Pappel gesetzt wird, könnten 7 Bäume auf der Fläche linienförmig gepflanzt werden.

C) Weitere für die Anpflanzung von Schwarzpappeln geeignete Flächen liegen nördlich angrenzend an die Kauseneichsgasse, auf Höhe des Aquana-Parkplatzes (s. dazu auch Anlage 4, Abbildung C). Sowohl Parzelle 383, Flur 7, Gemarkung Würselen (2.916 m2), als auch Parzelle 127, Flur 7, Gemarkung Würselen (662 m2) sind in städtischem Eigentum; auch hier bietet sich parallel und westlich an den Feldweg angrenzend eine Pflanzung in Reihe an. Von den insgesamt 3.578 m2rden mindestens 1.600 m2r die Pappeln beansprucht.

Unter Berücksichtigung aller Abstandsflächen und unter der Voraussetzung, dass alle 12 Meter eine Pappel gesetzt wird, könnten 9 Bäume auf der Fläche linienförmig gepflanzt werden.

r alle Flächen gilt, dass die Pappeln in einem Abstand von 12 bis 15 m gesetzt werden sollten, damit nicht allzu früh ein Kronenschluss durch die schnellwachsendenume erreicht wird. Eine zertifizierte Baumschule, die autochthone Pappeln züchtet, verkauft Stämme mit 10 bis 12 cm Stammumfang als Wurzelware für ca. 50,- € das Stück. Hinzu kommen Pflanzkosten und ein Anstrich mit Stammschutzfarbe, um in jungen Jahren Frostrisse im Stammbereich zu verhindern. Als Unterpflanzung eignet sich eine einheimische, bodenständige Wiesenmischung mit 30%igem Kräuteranteil; Blühflächen unter den Pappeln haben keine Chance aufgrund der Beschattung und des Laubfalls und sind somit ungeeignet. Sollte eine Extensiv-Beweidung gewünscht sein, kommen noch Kosten für den Zaun und Verbiss-Schutz dazu. Insgesamt fallen pro Schwarzpappel neben dem Anschaffungspreis noch ca. 400,- €r Pflanzung, Drei-Pflock-Anbindung sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an (inklusive Erziehungsschnitte und Wässern) und für die Einsaat und Pflege der Extensiv-Kräuterwiese.

Die unter B und C genannten Flächen können auch komplett aus der Nutzung genommen werden; alle Flächen außerhalb der Kronentraufe - berechnet für einen Biotopwert in 30 Jahren (= in diesem Fall Wert der Pappeln in Abhängigkeit von deren Größe in 30 Jahren) nnen als Ausgleichsfläche anerkannt werden, sofern sie aus der intensiven Nutzung herausgenommen worden sind und eine einheimische, bodenständige Kräuterwieseneinsaat erfolgt. Die unter A beschriebene Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Würselen: Zunächst müssten Kauf-/Tauschverhandlungen seitens der SEW geführt werden, um eventuell auf diese Fläche zurückgreifen zu können. Daher sollten die Flächen B und C für die Anpflanzung der Pappeln präferiert werden.

[1] Als autochthone Art werden in der Biologie und Geologie Lebewesen und Pflanzen, Gesteine und Böden bezeichnet, die im aktuellen Verbreitungsgebiet entstanden oder ohne menschlichen Einfluss im Rahmen von natürlichen Arealerweiterungen eingewandert sind. Abhängig von Klima, Höhenlage, Sonneneinstrahlung sowie den Feuchtigkeits- und Bodenverltnissen hat sich innerhalb einer Art in unterschiedlichen Naturräumen eine voneinander abweichende, regionaltypische genetische Ausstattung entwickelt. Im Gegensatz dazu sind allochthone Formen an anderer Stelle entstanden, sind also nicht an diesem Ort heimisch. Saatgüter und Pflanzen für Rekultivierungen, Renaturierungen oder Gartengestaltungen stammen in vielen Fällen nicht aus der Region, in der sie ausgebracht bzw. gesetzt werden. Durch diese Vermischung autochthoner Pflanzen mit allochthonen Pflanzen aus anderen Regionen, können die für das aktuelle Verbreitungsgebiet angepasste und günstige Eigenschaften verloren gehen: Es entsteht ein Mischtyp, der z.B. frostempfindlicher sein kann oder früher blüht; das hat wiederum Auswirkungen auf nektarsammelnde und -bestäubende Insekten. Letztlich besteht also die Gefahr, dass die vielfältigen ökologischen Zusammenhänge gestört werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte deshalb bei allen Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen in der freien Landschaft und möglichst auch im besiedelten Bereich gebietseigenes, autochthones Pflanzmaterial verwendet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Anlage sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (insgesamt 5 Jahre) der Flächen B und C entstehen insgesamt Kosten von ca. 9.390,- €. Vorausgesetzt, die Anlage kann noch in diesem Jahr erfolgen, würden für das Haushaltsjahr 2019 Kosten von ca. 7.278,- € entstehen, für die Entwicklungspflege in der Zeit 2020 bis 2023 jeweils ca. 528,- € pro Jahr. Pachtausfallentschädigungen aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung sind bei beiden Flächen nicht zu erwarten. Gegebenenfalls halbiert sich die Pachteinnahme von jährlich 111,97 € auf der Fläche C.

r die Fläche A sind Gesamtkosten von ca. 5.410,- € zu veranschlagen, ca. 4.322,- im HHJ 2019 und in der Zeit der Entwicklungspflege von 2020 bis einschließlich 2023 jährlich ca. 272,- €.

Aus personellen Gründen ist die KDW nicht in der Lage, diese Arbeiten auszuführen es muss eine Fremdvergabe erfolgen.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2018

Anlage 2: Schreiben der Kommunalaufsicht vom 13.03.2019

Anlage 3: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.02.2019

Anlage 4: Plan Ersatzflächen für Pappeln


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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