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18. Oktober 2018 - Im Archiv seit 29.11.2018 Öffentlichkeitsbeteiligung zum Luftreinhalteplan Aachen bis 29.11.

Bis zum 29.11.2018 kann man sich den aufgrund drohener Dieselfahrbote aktualisierten Luftreinhalteplan anschauen und seine Meinung dazu abgeben.

Der Luftreinhalteplan ist seit Montag, 15. Oktober online abrufbar:
www.bezreg-koeln.nrw.de (PDF) und www.aachen.de (PDF)


Zusätzlich kann er bis 15. November eingesehen werden:
Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20
Raum 400, 4. Etage
Mo - Do von 8 - 18 Uhr
Fr von 8 . 15 Uhr.  


Anregungen und Ideen zum Luftreinhalteplan Aachen können bis zum 29.11.2018 an die Bezirksregierung Köln gerichtet werden: 
Per Briefpost: Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Per Mail:

Es ist geplant, den neuen Luftreinhalteplan zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen.


Das Fazit davon lautet kurz gesagt:
Alles schick, wir rüsten die ASEAG-Busse nach, der Rest ist in der Verantwortung der Autohersteller. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Halter von Dieselfahrzeugen zur Software-Aktualisierung verpflichtet sind.


"Mit den in diesem Luftreinhalteplan aufgestellten Maßnahmen liegt ein Gesamtkonzept vor, das aufgrund der durchgeführten Prognosen geeignet ist, den gesetzlich geforderte Grenzwert bis zum Jahr 2020 oder früher sicher einzuhalten.

Damit wird den Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung entsprochen.

Dies gilt vorbehaltlich der bei Planerstellung noch nicht vorliegenden, verbindlichen Zusage der Stadt Aachen zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

  • Die Umrüstung von 101 Bussen der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filtern (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1-KM1),
  • die Anhebung der Parkgebühren und der damit einhergehenden Verminderung von Parkverkehren und Parksuchverkehren (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1-KM2),
  • das Software-Update für Diesel-Pkw sowie die Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 bis 4 (siehe Maßnahme Kapitel 5.1.2),
  • Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (Kapitel 5.2.5.1 – KM3) und
  • Hinsichtlich der Maßnahme Software-Update für Diesel Pkw ist hinzuzufügen, dass durch zwei Beschluss des OVG Münster bestätigt wurde, dass Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-
  • Update verpflichtet sind.

Deshalb kann diese Maßnahme ebenfalls als gesicherte Maßnahme angenommen werden.
Vor diesem Hintergrund und mit dieser Maßgabe sind die betrachteten Fahrverbote nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Sie werden deshalb im Rahmen dieser Fortschreibung nicht weiter verfolgt." (S. 94 f.)


Die Historie der Luftreinhaltepläne Aachens findet sich im
Artikel zu den Dieselfahrverboten